Deutschlands Rechnungshof erklärt die vermeintliche Unvermeidlichkeit von Wasserstoff für beendet
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Der Sonderbericht des Bundesrechnungshofs vom Oktober 2025 zur Umsetzung der Wasserstoffstrategie der Bundesregierung entfaltet ein ungewöhnliches Gewicht, weil es sich weder um eine politische Kritik noch um einen akademischen Beitrag handelt, sondern um eine gesetzlich verankerte haushaltsrechtliche Prüfung, die dem Parlament vorgelegt wurde. Der Bericht bewertet die Wasserstoffstrategie anhand der rechtlichen Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, insbesondere Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Umweltverträglichkeit, Klimaneutralität und fiskalische Solidität. Sein Fazit lautet, dass die Wasserstoffstrategie diese Kriterien nicht erfüllt, obwohl 2024 bereits 4,3 Milliarden Euro bereitgestellt wurden, 2025 mehr als 3 Milliarden Euro folgten und sich mehrjährige Zusagen in Milliardenhöhe bis zum Ende des Jahrzehnts erstrecken. Der Bericht fordert ausdrücklich einen Realitätscheck und einen Plan B und warnt, dass das Festhalten am aktuellen Kurs gleichzeitig Klimaziele, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Bundesfinanzen gefährdet.
Die Prüfung stellt frühzeitig fest, dass die Wasserstoffwirtschaft, die Deutschland für 2030 geplant hatte, kaum noch Ähnlichkeit mit der sich abzeichnenden Realität hat. Die inländische Elektrolysekapazität war für 2030 mit 10 GW angesetzt, doch bis 2025 waren weniger als 0,2 GW in Betrieb, und inzwischen werden für 2030 weniger als 5 GW erwartet. Auf der Importseite ist die Diskrepanz noch gravierender. Weltweit beläuft sich die grüne Wasserstoffproduktion mit finalen Investitionsentscheidungen für 2030 auf rund 63 TWh, während Deutschland allein eine Importnachfrage von 47,5 TWh am unteren Ende und bis zu 91 TWh am oberen Ende prognostizierte. Selbst unter optimistischen Annahmen müsste Deutschland damit rund drei Viertel des weltweiten Angebots sichern, ein Ergebnis, das der Rechnungshof nicht als ambitioniert, sondern als unrealistisch einstuft. Programme wie H2Global und der Green Hydrogen Fund haben dieses Bild bislang nicht wesentlich verändert; ein vergebenes Importlos verfügt weiterhin über keine finale Investitionsentscheidung, und der Green Hydrogen Fund hat noch kein Kapital ausgezahlt.
Die Nachfrage sollte dieses Angebotsproblem lösen. Die Wasserstoffstrategie ging davon aus, dass industrielle Abnehmer und wasserstoffbefeuerte Kraftwerke eine Ankernachfrage schaffen würden, die den frühen Infrastrukturausbau rechtfertigt. Die Prüfung zeigt jedoch, dass diese Nachfrage nicht entstanden ist. Vier geförderte Stahlprojekte sollten zusammen mehr als 18 TWh jährliche Wasserstoffnachfrage ausmachen. Eines davon ist bereits ausgestiegen, und die übrigen stehen vor unsicheren Zeitplänen und einer unklaren Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff. Carbon Contracts for Difference sollten die industrielle Nachfrage ausweiten, doch nur eine Minderheit der vergebenen Verträge bezieht sich tatsächlich auf Wasserstoff. Im Stromsektor wurde die geplante Rolle von Wasserstoff stillschweigend reduziert. Die Leistung wasserstofffähiger Kraftwerke wurde von 23,8 GW auf 7,5 GW bis 2040 zurückgefahren, und selbst für diese bestehen keine verbindlichen Verpflichtungen mehr, von Erdgas auf Wasserstoff umzusteigen. Ohne rechtlich abgesicherte Abnahmeverpflichtungen fehlt damit nach Einschätzung des Rechnungshofs ein zentraler Treiber der Wasserstoffnachfrage.
Vor diesem Hintergrund genehmigte Deutschland ein Wasserstoff-Kernnetz von 9.040 km Länge, ausgelegt auf 87 GW Entnahmekapazität und 101 GW Einspeisekapazität bis 2032. Mehr als zwei Drittel dieses Netzes sollen bis 2030 in Betrieb gehen. Diese Entscheidung setzte eine synchronisierte Hochlaufphase von Angebot, Nachfrage und Infrastruktur voraus. Der Rechnungshof zeigt, dass diese Synchronisation gescheitert ist. Das Angebot kommt zu spät, die Nachfrage ist unsicher, und die Infrastruktur ist zu früh da. Mehrere Abschnitte des Backbones sind inzwischen Realität. Stahl liegt im Boden, und einzelne Segmente stehen unter Druck. Dieses technische Detail ist entscheidend, weil die Druckbeaufschlagung den Charakter des Vermögenswerts verändert. Es handelt sich nicht mehr um optionale Kapazität für zukünftige Entscheidungen, sondern um aktive Infrastruktur mit laufenden Betriebskosten, Sicherheitsverpflichtungen und fiskalischen Konsequenzen.
Die Finanzierungsstruktur des Wasserstoff-Backbones macht den frühen Betrieb zu einer direkten öffentlichen Haftung. Während der Hochlaufphase sind die Netzentgelte gedeckelt, und Fehlbeträge werden über ein Amortisationskonto ausgeglichen, das durch einen staatlich garantierten Kredit der KfW gespeist wird. Dieses Kreditvolumen kann bis zu 24 Milliarden Euro erreichen. Die Rückzahlung hängt von der künftigen Netzauslastung ab, also davon, dass Wasserstoffproduzenten und -verbraucher in großem Umfang angeschlossen werden. Bleibt diese Auslastung aus, versagt der Finanzierungsmechanismus. In diesem Fall trägt der Bund mindestens 76 Prozent des verbleibenden Fehlbetrags, was einer öffentlichen Haftung von über 18 Milliarden Euro entspricht, sofern der Kredit vollständig in Anspruch genommen wird. Allein die Zwischenfinanzierungskosten werden bis 2055, je nach Auslastung und Zinssatz, auf 5 bis 16,3 Milliarden Euro geschätzt.
Ein unter Druck stehender Pipelineabschnitt ohne vertraglich gebundene Lieferanten und ohne zugesagte Abnehmer verschärft diese Risiken, statt sie konstant zu halten. Er greift sofort auf das Amortisationskonto zu, erhöht die Zwischenfinanzierungskosten und steigert die Transportkosten je Einheit für potenzielle künftige Nutzer. Der Rechnungshof warnt ausdrücklich, dass ein vorzeitiger Bau im Verhältnis zu Angebots- und Nachfragetrends zu unnötigen Kosten führt und die Tragfähigkeit des Finanzierungsmechanismus gefährdet. Diese Logik gilt umso stärker, sobald eine Pipeline in Betrieb ist. Der Betrieb eines ungenutzten Vermögenswerts ist nicht neutral. Er erhöht aktiv die fiskalische Exponierung.
Bezahlbarkeitsbedenken untermauern diese Schlussfolgerung. Der Bericht vergleicht prognostizierte Wasserstoffimportkosten für 2030 von 137 bis 318 Euro pro MWh mit Erdgaspreisen einschließlich EU-Emissionszertifikaten von 43 bis 67 Euro pro MWh. Die resultierende Lücke liegt zwischen 70 und 275 Euro pro MWh. Um diese Lücke durch Subventionen zu schließen, wären allein für Importe jährlich zwischen 3 und 25 Milliarden Euro erforderlich. Alternativ müssten die CO₂-Preise im EU-Emissionshandel auf 500 bis 1.300 Euro pro Tonne CO₂e steigen, verglichen mit Preisen unter 80 Euro im Jahr 2025 und weit unter den EU-Leitlinien zur Haushaltsplanung für CO₂-Bepreisung.
Der Rechnungshof legt keine Kosten pro vermiedener Tonne CO₂e vor, wie es der französische Rechnungshof getan hat, doch diese Auslassung ist aufschlussreich. Der Bericht stellt klar, dass die Klimawirkungen von Wasserstoffimporten weiterhin unsicher sind, vorgelagerte Emissionen die Lebenszykluseffekte dominieren können und Wasserstoffleckagen selbst als indirektes Treibhausgas wirken. Dies ist eines der ersten Signale in formellen Dokumenten, dass diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zunehmend internalisiert werden und politische Entscheidungen prägen. Unter diesen Bedingungen würden präzise Vermeidungskostenkennzahlen eine trügerische Genauigkeit suggerieren.
Die Empfehlungen des Berichts drängen konsequent auf eine Verengung der Rolle von Wasserstoff, auch wenn explizite sektorale Aufzählungen vermieden werden. Wasserstoff wird nur dort als angemessen angesehen, wo direkte Elektrifizierung nicht möglich ist, insbesondere bei bestehenden industriellen Einsatzstoffen und bestimmten Hochtemperaturprozessen. Der Rechnungshof stellt ausdrücklich fest, dass weitere Anwendungen aus Sicht der Energieeffizienz und Ressourcenschonung nicht geeignet sind. Er fordert eine Neubewertung von Sektoren, die zuvor auf Wasserstoff gesetzt hatten, und eine Prüfung alternativer Dekarbonisierungspfade. Dies spiegelt die Schlussfolgerungen der französischen Prüfer wider, auch wenn sie hier über Haushalts- und Infrastrukturanalyse und nicht über politische Vorgaben formuliert sind.

Für den unter Druck stehenden Backbone-Abschnitt ist die Schlussfolgerung unbequem, aber eindeutig. Er verfehlt die eigenen Kriterien des Rechnungshofs hinsichtlich wirtschaftlicher Effizienz, Synchronisierung und Risikominimierung. Ein Weiterbetrieb ohne glaubwürdige kurzfristige Nachfrage erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Finanzierungsmechanismus scheitert und die Steuerzahler Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe tragen müssen. Der Bericht weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bundesnetzagentur rechtlich befugt ist, Netzabschnitte zu verzögern oder zu streichen, wenn die Nachfrage ausbleibt. Auch wenn er keine operativen Anordnungen erlässt, öffnet seine Logik den Weg für Druckentlastung, Stilllegung oder eine Einstufung solcher Segmente als Reserve- oder Notfallinfrastruktur statt als aktive Vermögenswerte.
Das tieferliegende Governance-Problem, das der Bericht offenlegt, ist die Gefahr, versunkene Kosten mit Strategie zu verwechseln. Stahl im Boden schafft keine Nachfrage, und Druckbeaufschlagung macht Wasserstoff nicht unvermeidlich. Im Gegenteil: Sobald Infrastruktur ohne Nutzer aktiv wird, verengt sie künftige Handlungsspielräume, indem sie die finanzielle Exponierung erhöht. Die Forderung des Rechnungshofs nach einem Plan B ist die Anerkennung, dass Beharrlichkeit allein keine Lösung ist. Bleiben Wasserstoffkosten hoch, das Angebot begrenzt und die Nachfrage bis in die 2030er-Jahre unsicher, wird Deutschland alternative Pfade benötigen, um Klimaziele zu erreichen, ohne sich auf dauerhaft subventionierte Wasserstoffnetze zu stützen.
In diesem Licht ist der unter Druck stehende Wasserstoff-Backbone-Abschnitt kein Beleg für Zuversicht oder Fortschritt. Er ist ein Beleg für die Fehlanpassung zwischen politischem Anspruch und wirtschaftlicher Realität. Der Bericht des Bundesrechnungshofs macht deutlich, dass ein Weiterlaufen im Autopilotmodus die Risiken erhöht, statt sie zu lösen. Für Parlament und Haushaltsgesetzgeber lautet die Frage daher nicht mehr, ob Wasserstoff künftig eine Rolle spielen könnte, sondern ob frühe, ungenutzte Infrastruktur heute weiter Kosten akkumulieren soll, obwohl klare, durchsetzbare energiebezogene Nachfrageanwendungsfälle fehlen.
Dies ist eine von ChatGPT übersetzte Fassung eines ursprünglich vom Autor auf Englisch verfassten Artikels. Etwaige Fehler liegen in der Verantwortung des Autors.
*This is a ChatGPT translated version of an article originally written by the author in English. All errors are the responsibility of the author.
Original article: Germany’s Audit Court Calls Time on Hydrogen Inevitability
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